Die Kyu Prüfungen beim NWKV erfolgen nach der Prüfungsordung des Deutschen Kendoverbands. Sie beginnen mit dem 6. Kyu und enden mit dem Erreichen des 1. Kyu. Die Prüfungen, können mit Ausnahme des 5. Kyu, jeweils nach 6 Monaten nach der letzten bestandenen Prüfung. abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt je nach Graduierung jeweils 10 €. Prüfungsberechtigt ist jeder Inhaber eines gültigen deutschen Kendopasses. Die Prüfungen im NWKV können nur von den unten genannten lizensierten Prüfern abgenommen werden.
» Verfahrensordnung für Kyu-Prüfungen
Kyuprüfungen, die von den Mitgliedsvereinen ausgerichtet werden, werden dem Landesverband vier Wochen vor dem Termin gemeldet. So kann gewährleistet werden, dass an dieser Stelle veröffentlicht werden können.
» Antrag für eine Kyuprüferlizens beim DKenB
Die aktuelle Liste der Kyû-Prüfer findet Ihr hier:
Nach der erfolgreichen Prüfung des 1.Kyu ist ein Prüfling nach einem weiteren Jahr Vorbereitungszeit berechtigt, an der Shodan Prüfung teilzunehmen. Dan Prüfungen finden bis zum 5.Dan innerhalb Deutschlands bei Seminaren oder Turnieren statt, siehe Termine. Die Prüfungsgebühren findet Ihr in dem Infobrief Dan-Prüfungen des DKenB.
Die Prüfung muss rechtzeitig 3 Wochen vorher beim Referent für Prüfwesen des DKenB gemeldet werden. Nachmeldungen werden nicht angenommen! Seit 2007 findet keine schriftliche Prüfung mehr statt. Prüfungen im Ausland müssen gesondert genehmigt werden. Die Auslandspermission gibt es hier.
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling einen Eintrag in den Kendopass, eine Urkunde und sein Kendo Profile Certificate (gelbe Karte).
» Dan Prüfungsordnung (DanPo)
» Verfahrensordung für Danprüfungen (DanVo)
Die aktuelle Liste der Dan-Prüfer findet Ihr hier: